Vom gestifteten Haus zur Rechtsform der Stiftung
Nach über 30 Jahren Ausstellungsbetriebs erfolgte im Sommer 2003 die Umwandlung der Kunsthalle von einer Institution innerhalb der städtischen Verwaltung in eine selbständige Einrichtung mit gemeinnützigem Charakter.
Die Organisationsform der Stiftung bürgerlichen Rechts sichert dabei langfristig den Betrieb und stellt diesen zugleich auf eine solide Basis. Das eingebrachte Stiftungsvermögen stammt zum Teil aus privaten Zuwendungen, zumal die Familie Zundel 2003 erneut zu einer Förderung in beträchtlicher Höhe bereit war.
Hinzu kommen die Gewinne der erfolgreichen Ausstellungsarbeit. Somit sind es letztlich die Eintrittsgelder der Kunstinteressierten selbst, die wiederum dem Kunstinteresse zugute kommen und dem Stiftungszweck dienen, »die bildenden Künste durch Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen sowie durch Publikationen zu fördern, die traditionelle sowie die zeitgenössische Kunst zu pflegen und dadurch das Kunstverständnis zu wecken«.